„Vierte Gewalt“ – Einleitung

– „Vierte Gewalt“ – Seite 12345

Was ist mit der „Vierten Gewalt“ gemeint? Hier eine leicht verständliche Definition aus einem Lexikon für Schulkinder [1]:

Medien kontrollieren
Oft hört oder liest man den Begriff „Vierte Gewalt“, wenn es um Journalisten und ihre Arbeit geht. Gemeint ist damit, dass wichtige Medien wie Zeitungen, Fernsehen, Radio und Internet einerseits über das Handeln des Staates und seiner Institutionen informieren sollen. Andererseits aber kontrollieren die Medien durch ihre Berichterstattung auch das staatliche Handeln. Sie informieren, geben kritische Kommentare und regen dazu an, sich mit dem staatlichen Handeln auseinanderzusetzen. Diese Kontrolle der Regierenden durch die freien Medien ist ein wesentlicher Grundzug von demokratischen Gesellschaften.

Ursprünglich drei Gewalten
Aber warum spricht man von der „vierten“ Gewalt? Als der französische Philosoph Montesquieu vor mehr als 200 Jahren über die staatliche Gewalt nachdachte, erkannte er dort drei Gewalten:
– Exekutive (das ist die ausführende Gewalt, also die Verwaltung und die Polizei),
– Legislative (das ist die gesetzgebende Gewalt, also das Parlament), und
– Judikative (das ist die rechtsprechende Gewalt, also die Justiz).
Diese drei Gewalten sollten sich in einem demokratischen Staat gegenseitig kontrollieren.

Medien als „Vierte Gewalt“
Einen solchen staatlichen Auftrag haben die Medien nicht. Sie werden dennoch oft als „Vierte Gewalt“ bezeichnet, weil sie einen so starken kontrollierenden Einfluss auf das politische Geschehen nehmen. Gerade weil sie so viel Einfluss haben, müssen sie aber auch verantwortungsvoll damit umgehen. Faire Berichterstattung und ehrliche Information, die sich der Wahrheit verpflichtet fühlt, sind Voraussetzungen dafür, dass die Medien ihrer Rolle als „Vierte Gewalt“ auch gerecht werden können.

Und was genau sind „die Medien“?

Medien ist der Sammelbegriff für alle Kommunikationsmittel zur Verbreitung von Inhalten. Geschieht dies öffentlich für eine unbegrenzte Zahl von Menschen, spricht man auch von Massenmedien. Dazu zählen die klassischen gedruckten Medien, heute Printmedien genannt, alle elektronischen Medien, wie der Rundfunk, das Fernsehen und alles, was über das Internet läuft, und letztlich auch Speichermedien wie CDs usw.. Die gesellschaftliche Funktion dieser Massenmedien besteht hauptsächlich in der Erfüllung von Informations- und Unterhaltungsbedürfnissen.

Anmerkung: Dieser Beitrag befasst sich weniger mit der Unterhaltungsindustrie, sondern in erster Linie mit den Nachrichten-/Informationsmedien. Der hier praktizierte Journalismus lässt sich grob in vier Formen einteilen:

  • Informationsjournalismus – Objektive, neutrale Berichterstattung, verifizierte Meldungen bzw. Nachrichten.
  • Meinungsjournalismus (Interpretativer Journalismus) – Fakten plus Hintergrund, Zusammenhang, Analysen – inkl. Kommentare und Kolumnen.
  • Boulevardjournalismus / Stimmungsjournalismus – Sensationsträchtige Themen, ansprechen niederer Instinkte, Stimmungen erzeugen bzw. bedienen, Spekulationen – inkl. weite Teile des Sportjournalismus für den Bereich Fußball.
  • Enthüllungsjournalismus – Investigativer, detektivisch recherchierender Journalismus.
Klassische Printmedien (Zeitungen im Papierformat) sind bspw. die Süddeutsche Zeitung, der SPIEGEL, Regionale Zeitung und für den Boulevard die „BILD“. Mittlerweile verfügen alle Zeitungen ebenso über eine Online-Ausgabe. Grob kann man sagen: So wie die Auflagen der Papier-Zeitungen sinken, steigen gleichsam die Online-Zugriffe.
Die bekanntesten TV-Nachrichten- und Reportagen-Kanäle sind Tagesschau24 der ARD, ZDF-Info, NTV der RTL-Gruppe und Welt/Bild (ehemals N24) aus dem Springer Verlag.
Diese Social Media-Logos muss man jüngeren Leuten nicht erklären – für alle anderen: Telegram, Facebook, Instagram und Twitter. Irgendwie sind sie Fluch und Segen zugleich ….

Geschichte …

… der Massenmedien

Ohne die (Massen)Medien wäre die Pressefreiheit obsolet und wir würden nicht über eine „Vierte Gewalt“ reden. Hier ein kurzer geschichtlicher Überblick:

Nach der Erfindung des Drucks mit beweglichen Lettern durch Johannes Gutenberg 1445 gab es neben dem Buchdruck auch bald die ersten Pressedrucke. Die 1705 gegründete Hildesheimer Allgemeine Zeitung [2] ist die älteste heute noch bestehende Zeitung Deutschlands.

Am 22. Dezember 1920 fand in Deutschland die erste Rundfunkübertragung eines Weihnachtskonzerts durch den Sender Königs Wusterhausen der Reichspost statt. Der dortige Funkerberg gilt daher als die Geburtsstätte des öffentlichen Rundfunks in Deutschland. Bis zum Aufkommen des Fernsehens war der Ausdruck „Rundfunk“ identisch mit Hörfunk.

Die ersten Fernsehbilder wurden ab dem 8. März 1929 zu Testzwecken vom Rundfunksender Witzleben über den Berliner Funkturm [3] in das Fernsehlaboratorium der Post übertragen.

Erst seit den 1990er Jahren ist das Internet kommerziell nutzbar. Es gilt als eine der größten Veränderungen des Informationswesens seit der Erfindung des Buchdrucks – mit großen Auswirkungen auf das alltägliche Leben. Im Jahr 2013 hat der Bundesgerichtshof geurteilt [4], dass das Internet zur Lebensgrundlage von Privatpersonen gehört.

Facebook ist als erste große Social Media-Plattform seit 2004 online, Twitter kam 2006 als Mikro-Bloggingdienst dazu und die Messagingdienste WhatsApp kann man seit 2009, Instagram seit 2010 und Telegram seit 2013 nutzen.

… der Pressefreiheit

In Englands Bill of Rights wurde 1695 mit der Nichterneuerung des Licence Acts, der die freie Rede und den Meinungsaustausch ausschließlich für Parlamentarier garantierte, de facto die Zensur abgeschafft und Pressefreiheit gewährt. Am 2. Dezember 1766 verabschiedete der Schwedische Reichstag das weltweit erste Pressefreiheitsgesetz (Förordning angående Skrif- och Tryck-Friheten), durch das die Zensur gedruckter Texte abgeschafft und das Recht der Allgemeinheit auf Zugang zu öffentlichen Dokumenten und zur Teilnahme an politischen Debatten gestärkt wurde. In der jungen Französischen Republik wurde am 26. August 1789 die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen) verabschiedet und im Artikel 11 die Meinungsfreiheit und deren Verbreitung unmissverständlich garantiert. In Deutschland wurde tatsächlich erst nach dem 1. Weltkrieg, nach der Abdankung des Kaisers Wilhelm II., mit der Weimarer Verfassung (erste demokratische Verfassung Deutschlands) am 31. Juli 1919 ein liberales Pressegesetz ohne Zensur verabschiedet, das den Namen auch verdient. Das wurde jedoch nach der Nazi-Machtergreifung durch das ab 1. Januar 1934 gültigen Schriftleitergesetz wieder kassiert. Die Presse und der Rundfunk wurden gleichgeschaltet und mittels zahlreicher Vorschriften gegängelt. Propaganda-Minister Joseph Goebbels entschied bis ins Detail, welche Themen die Medien wie aufzugreifen und darzustellen hatten. Erst nach dem 2. Weltkrieg haben wir mit der Verabschiedung des Grundgesetzes seit dem 24. Mai 1949 wieder eine einklagbare Meinungs- und Pressefreiheit. [7]

Das war’s als Einleitung mit den Definitionen und zur Geschichte der Medien und der Pressefreiheit. Wann immer wir uns über die „Vierte Gewalt“ unterhalten, sind das die Grundlagen für jede weitere Debatte.

[1] HANISAULAND-Lexikon: Vierte Gewalt
[2] Hildesheimer Allgemeine Zeitung – Wiki
[3] Berliner Funkturm – Wiki
[4] BGH – Urteil
[5] Haus der Pressefreiheit

***

zurück <- Vorwort | weiter -> Mainstream vs. False Balance

2. Oktober 2022 / aktualisiert am 3. Oktober 2022
zurück: Inhalt oder Startseite |